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UVV_2015-001Einmal im Jahr muss jeder Arbeitgeber eine Unterweisung über die Gefahren am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung für die Arbeitnehmer durchführen. Diese ist auf Grundlage einer Gefährungsbeurteilung entsprechend anzupassen. Die Freiwillige Feuerwehr hat zwar keinen Arbeitgeber, andererseits warten unbestrittenerweise Gefahren im Einsatzdienst - egal ob bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der Berufsfeuerwehr, die Gefahren sind die gleichen.

Am Montagabend, 2. März 2015 fand im Feuerwehrhaus Ahl der dritte Auswahltermin der jährlichen Pflichtunterweisung in Unfallverhütung statt.

46 Einsatzkräfte der Feuerwehr Bad Soden-Salmünster, an diesem Termin aus Ahl, Bad Soden, Mernes und Salmünster, nahmen am Unterricht teil, die Stadtbrandinspektor Oliver Lüdde selbst durchführte.