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Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist heute durch den Bundesrat und damit kommt der sogenannte "Feuerwehrführerschein bis zu 7,5 Tonnen". Seit der europäischen Angleichung der Führerscheinklassen, konnte man mit dem neuen Führerschein Klasse B nur noch Fahrzeuge bis zu einer Masse von 3,5 Tonnen fahren. Mit dem alten 3er-Führerschein war das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erlaubt. Ein Tragkraftspritzenfahrzeug der alten Generation (wie in Ahl, Alsberg, Katholisch-Willenroth und Kerbersdorf) mit einer Masse von 3,5 Tonnen war das für Einsatzkräfte mit neuem B-Führerschein gerade noch erlaubt. Aber in den nächsten Jahren stehen Ersatzbeschaffungen an und die neuen Fahrzeuge gibt es nicht unter 3,5 Tonnen. So wären selbst die kleinen Dorffeuerwehren aufgeschmissen, denn nicht immer sind "die Alten" da, die zumindest bis 7,5 Tonnen fahren können.

Mit der Neuregelung ist das Problem gelöst. Mit Führerscheinklasse B, nach mindestens 2 Jahre Fahrpraxis in dieser Klasse und nach einer praktischen Prüfung gibt es den sogenannten FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN bis 7,5 Tonnen Fahrberechtigung. Das Konkrete muss jetzt das HMdI festlegen.