Das Gelnhäuser Tageblatt hat in ihrer Ausgabe vom Dienstag, 21. Juni 2016 einen interessanten Artikel über die Pflicht zur Freistellung vom Arbeitgeber für Feuerwehreinsätze und die Schwierigkeiten in der Arbeitspraxis. Geregelt ist dies in § 11 (2) und (8) HBKG (Hessisches Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz). Hier die Vorschau zum Artikel:
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21.06.2016 - Interessanter Artikel in der GT zur Freistellung von Feuerwehr-Einsatzkräften
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