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TH - Technische Hilfeleistung
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Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
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Rettungsgasse 2017 001Der Deutsche Feuerwehrverband informiert in einer Presseinformation vom 22. September 2017 über die Entscheidung des Bundesrates, Rettungsgassen-Blockierer künftig mit einem höheren Bußgeld und Fahrverbot zu sanktionieren. Das Foto stammt von einem Stau / zähfließendem Verkehr auf der BAB 66 vor dem Langenselbolder Dreieck in Fahrtrichtung Frankfurt im September 2017. Hier wurde die Rettungsgasse vorbildlich gebildet. Wir kennen auch als Feuerwehr Bad Soden-Salmünster einige Einsatzsituationen, wo einfach kein Durchkommen ist und man als Einsatzkraft, die schnell helfen will und muss, fast verzweifelt. Drüberfliegen geht ja leider nicht ...

Den Text haben wir zur allgemeinen Information hier abgedruckt: 

DFV-Pressedienst


Presseinformation Nr. 50/2017 vom 22. September 2017

Höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

Bundesrat stimmt zu: ab 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot

 

Berlin – „Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!", kommentiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die heutige Entscheidung des Bundesrates. Das Gremium hatte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Bundestages dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung für höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer zugestimmt (Drucksache 556/1/17). Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommen Gefährdung bzw. Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.

„Strafen alleine helfen nicht: Die Menschen müssen noch besser aufgeklärt werden, damit sie im Ernstfall schnell und richtig handeln und eine Rettungsgasse bilden", bewertet Ziebs. Er regt an, dass der Hinweis auf den Weg für Einsatzkräfte auch in Navigationsgeräten gegeben wird: „Wir haben im Bundesverkehrsministerium gefordert, dass eine entsprechende Meldung bei Stau eingeblendet werden soll."

Der Bundesrat beschloss zudem neue Bestimmungen zur unerlaubten Benutzung von Smartphones während der Fahrt: Das Verbot wird auf „sämtliche technischen Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik" ausgeweitet. „Verschiedene Untersuchungen belegen eine die Verkehrssicherheit gefährdende Ablenkungswirkung fahrfremder Tätigkeiten", lautet es in der Begründung. Auch hier wurde das Bußgeld angepasst.


Pressekontakt: Silvia Darmstädter, Telefon (030) 28 88 48 8-23, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Twitter @FeuerwehrDFV, www.facebook.com/112willkommen

Alle DFV-Presseinformationen finden Sie unter www.feuerwehrverband.de/presse.