Drucken
Zugriffe: 1719

F 2 Sonstige Rauch 2017 001Die Feuerwehren Bad Soden und Salmünster wurden am späten Montagabend, 13. November 2017 um 22:34 Uhr nach einem ausgelösten Rauchmelder in Bad Soden alarmiert. Es handelte sich dabei um ein Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten. Die Feuerwehr rückte bei dieser Alarmmeldung mit mehreren Fahrzeugen und mit höchster Eile aus. Schnell vor Ort ließ die Feuerwehr sofort das Gebäude räumen. Da die betroffene Wohnung verschlossen war, erkundeten die Einsatzkräfte die Lage zusätzlich mittels Steckleiter mit Blick über ein Wohnungsfenster. Zwischenzeitlich wurde ein Schlüssel organisiert, so dass die Wohnung unter Anwesenheit der Polizei kontrolliert werden konnte.

Fotos: Feuerwehr Bad Soden-Salmünster 

F 2 Sonstige Rauch 2017 002Glücklicherweise konnte bei diesem Einsatz trotz des Alarms keine Gefahr festgestellt werden. So konnte der Einsatz nach kurzer Zeit beendet werden und die Anwohner bei Temperaturen nur knapp über dem Gefrierpunkt wieder in ihre Wohnungen.

Rauchmelder retten leben. Sie dienen nicht nur der Warnung der direkten Wohnung, sondern können auch aufmerksame Nachbarn auf den Plan rufen, die nicht nur selbst gewarnt werden, sondern nachschauen können, ob etwas passiert ist (Rauch wahrnehmbar, Feuerschein o.ä.). Im Zweifel sollte immer die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Bei möglichen Wohnungsbränden und wenn Menschenleben in Gefahr sein können, ist immer höchste Eile geboten. Die freiwillgen Feuerwehr-Einsatzkräfte freuen sich zwar auch, wenn sie spätabends oder in der Nacht nicht plötzlich von zuhause weg in den Einsatz müssen. Aber viel wichtiger ist ihnen, dass sie frühzeitig vor Ort sind, wenn wirklich Menschenleben in Gefahr sind. Daher wird auch jeder vernünftige Menschen Verständnis für Sondersignalfahrten bei solchen Einsätzen haben. 

Sie haben noch keine Rauchmelder zuhause? - Informieren Sie sich jetzt. Sie sind nicht nur Pflicht in jedem Haushalt, sondern sie retten Leben! www.rauchmelder-lebensretter.de  

F 2 Sonstige Rauch 2017 003