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VH - Voraushelfer-Einsatz
25.03.2024 um 17:58 Uhr
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SHL - Sonstige Hilfeleistung
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Ahl (Stausee)
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BE - Brandeinsatz
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Wichtige Themen standen auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am Montagabend, 18. Juni 2018. Beispielsweise, wie mit den Konsequenzen der Entscheidung der Deutschen Bahn vom Freitag, 15. Juni 2018 für die Trasse IV (östlich an Salmünster/Hausen/Ahl und ggf. per Brücke über den Ahler Stausee) umzugehen ist. Dennoch nahmen sich die Stadtverordneten auch dankenswerterweise Zeit für einen Änderungsantrag zur Feuerwehrsatzung, der kurzfristig aufgrund einer entstandenen Dringlichkeit bei der Jugendfeuerwehr entstanden ist.

Die Jugendfeuerwehrzeit endet nun ab 28. Juni 2018 flexibler spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres (zum 18. Geburtstag), nicht mehr schon mit dem 17. Geburtstag. Die Übernahme in die Einsatzabteilung kann aber weiterhin schon ab dem 17. Geburtstag erfolgen. Mit der Übernahme endet aber die Jugendfeuerwehrzeit, spätestens zum 18. Geburtstag.

Bisher endete die Jugendfeuerwehrzeit faktisch laut Feuerwehr-Satzung der Kurstadt mit Vollendung des 17. Lebensjahres, also am Tagesende vor dem 17. Geburtstag. In der Praxis gab es die Übernahmen in die Einsatzabteilung zwischen dem 17. und 18. Geburtstag, oft an der darauffolgenden Jahreshauptversammlung.

Jedoch für die Teilnahme an Wettbewerben wurde die 17er-Grenze mindestens in den letzten Jahren auch überprüft. Die Stadt Schlüchtern und die Gemeinde Sinntal hatte daraufhin ihre Feuerwehrsatzung ändern lassen, und eine Verlängerung auf Antrag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres geregelt. Für Bad Soden-Salmünster war eine diesbezügliche Satzungsänderung bislang nicht notwendig gewesen. Diese Notwendigkeit kam nun aber doch plötzlich, als drei Jugendfeuerwehren auch 17-jährige Jugendfeuerwehr-Mitglieder hätten, die noch an Wettbewerben teilnehmen wollten.

Aufgrund der Neuregelung können die Jugendfeuerwehren aus Bad Soden-Salmünster ab Inkrafttreten der neuen Feuerwehrsatzung (28.06.2018) - ohne Antrag - auch Jugendfeuerwehr-Mitglieder über 17 Jahren haben, die damit auch an den Wettbewerben teilnehmen können. In Absprache zwischen Wehrführer, Jugendfeuerwehrwart und Mitglied/Erziehungsberechtigten, findet die Übernahme in die Einsatzabteilung dann zwischen dem 17. und 18. Geburtstag statt. Die Satzungsänderung trägt also zu einer flexibleren Regelung bei und entspricht der gängigen Praxis.

Das betrifft insbesondere nun noch in diesem Jahr die Teilnahme am Landesentscheid (JF Huttengrund) am 2. September, an der Stadtmeisterschaft (alle JF BSS) am 8. September und dem Osthessen-Cup (JF Huttengrund) am 16. September 2018.

Ein Dank an alle, die das so kurzfristig möglich gemacht haben, der Stadtjugendfeuerwehr, dem Stadtbrandinspektoren-Team, der Stadtverwaltung, dem Bürgermeister und den Stadtverordneten. Das war nahezu Rekordzeit: Am 3. Juni wurde das Problem offenbar, am 5. Juni wurde dies im Wehrführer-Ausschuss diskutiert und besprochen, dass die Satzung geändert werden möge und bereits in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni wurde es - trotz großer Themen - behandelt und beschlossen. 

Die geänderte Satzung wird am Mittwoch, 27. Juni 2018 veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag, dem 28. Juni 2018 in Kraft.