Bei anhaltender Hitze und Trockenheit bleibt die Gefahr von Flächen- und Waldbränden weiterhin sehr hoch. Bitte seien Sie weiterhin vorsichtig und aufmerksam und melden entdeckte Feuer und Rauchentwicklungen bitte umgehend. Was die Waldbrand-Alarmstufe A und B eigentlich bedeutet, haben wir unten aufgeführt.
Quelle: Deutscher Wetterdienst
Waldbrand-Alarmstufen A und B
Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb Hessen-Forst mit seinen Forstämtern veranlasst in diesem Fall eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Geräte und Nachrichtenverbindungen). Darüber hinaus wird u.a. der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bevölkerung durch die Presse sichergestellt.
Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr)
zu veranlassende Maßnahmen:
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Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft (Geräte, Fahrzeuge, Personal, Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Nachrichtenverbindungen)
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Information der Bevölkerung
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verstärkte Überwachung der Waldgebiete
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Intensivierung des Kontaktes mit den Brandschutzdienststellen
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Information der Forstbetriebe mit eigenem forstlichem Personal
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Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe in notwendigem Umfang
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Luftbeobachtung gefährdeter Gebiete durch die Polizei-Fliegerstaffel
Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B.
Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verstärkte Luftbeobachtung und die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.
Alarmstufe B (sehr hohe Waldbrandgefahr)
zu veranlassende Maßnahmen
- Schließung von Grillplätzen und Feuerstellen im Wald und in gefährlicher Nähe zum Wald
- Kontaktaufnahme mit Bundeswehr und alliierten Streitkräften
- Vorbereitung von Einsatzstäben und Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde für Brand- und Katastrophenschutz
- Sperrung von Waldflächen und Wegen nach § 16 HWaldG
Die Alarmstufe B beinhaltet grundsätzlich die gemäß Alarmstufe A zu veranlassenden Maßnahmen.
Je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen können auch schon ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich werden. Dies liegt im Ermessen der jeweils zuständigen örtlichen Behörden.
Hinweise bei Waldbrandgefahr
- Beachten Sie das Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze.
- Ebenso ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in den Wäldern zu rauchen.
- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
- Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Trockene Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
- Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen weg. Glasscherben oder Flaschensplitter können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote.
- Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz