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Bei anhaltender Hitze und Trockenheit bleibt die Gefahr von Flächen- und Waldbränden weiterhin sehr hoch. Bitte seien Sie weiterhin vorsichtig und aufmerksam und melden entdeckte Feuer und Rauchentwicklungen bitte umgehend. Was die Waldbrand-Alarmstufe A und B eigentlich bedeutet, haben wir unten aufgeführt.

Quelle: Deutscher Wetterdienst 

Waldbrandgefahrenindex 2018 08 07

Graslandfeuerindex 2018 08 07

Waldbrand-Alarmstufen A und B

Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb Hessen-Forst mit seinen Forstämtern veranlasst in diesem Fall eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Geräte und Nachrichtenverbindungen). Darüber hinaus wird u.a. der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bevölkerung durch die Presse sichergestellt.

 

Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr)

zu veranlassende Maßnahmen:

 

Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B.

Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. eine verstärkte Luftbeobachtung und die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

 

Alarmstufe B (sehr hohe Waldbrandgefahr)

zu veranlassende Maßnahmen

Die Alarmstufe B beinhaltet grundsätzlich die gemäß Alarmstufe A zu veranlassenden Maßnahmen.

Je nach örtlichen Gegebenheiten und lokalem Witterungsgeschehen können auch schon ohne zuvor ausgelöste Alarmstufen weitergehende Maßnahmen (z.B. Sperrung von Grillplätzen) erforderlich werden. Dies liegt im Ermessen der jeweils zuständigen örtlichen Behörden.

 

Hinweise bei Waldbrandgefahr

Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

 

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz