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Rettungsgasse 2020 003Im Rahmen der Kampagne "Rettungsgasse" des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport wurden bereits im Januar 2019 Zuwendungsbescheide für 95 Heckaufkleber "Rettungsgasse" für Einsatzfahrzeuge unterzeichnet. Ende 2019 wurde auch das Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) und das Löschgruppenfahrzeug (LF 10/6) der Autobahn-Feuerwehr Salmünster damit ausgestattet. Seit 19. Oktober 2017 wird ein Verstoß gegen das Bilden von Rettungsgassen (rechte Spuren nach rechts und linke Spur nach links) wie folgt geahndet: Bußgeld mind. 200 Euro (mit Behinderung 240 Euro, Gefährdung: 280 Euro, Sachbeschädigung 320 Euro) und 2 Punkte sowie ab einer Behinderung 1 Monat Fahrverbot.

Geahndet wird auch, wenn es unterlassen wird, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen: Bußgeld von 240 Euro (mit Gefährdung 280 Euro, mit Sachbeschädigung 320 Euro), 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Vor der Änderung waren diese Tatbestände lediglich mit 20 Euro Bußgeld belegt (ohne Punkte, ohne Fahrverbot).

Rettungsgassen dürfen übrigens nicht von normalen Fahrzeugen befahren werden. Für das "Rechts-Überholen" droht ebenfalls ein Bußgeld und ein Punkt.

Soweit die Rechtsgrundlagen, nun dazu, wie Rettungsgassen gebildet werden:

Rettungsgasse Flyer 2020 001

Rettungsgasse Flyer 2020 002

Quelle: Flyer des HMdIS.

Fotos der Feuerwehr Bad Soden-Salmünster:

Bilden der Rettungsgasse:

Rettungsgasse 2020 002

Rettungsgasse 2020 003

Rettungsgasse 2020 004

 

Keine Rettungsgasse gebildet: :-(

Rettungsgasse 2020 001

Rettungsgasse 2020 005

 

Aufdruck auf dem Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr Salmünster:

Rettungsgasse 2020 006

Rettungsgasse 2020 007 

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Pressemitteilung des HMdIS vom 30.01.2019:

Sicherheit

95 Feuerwehren werden mit Heckaufklebern „Rettungsgasse“ ausgestattet

Heckaufkleber dfer Feuerwehren Hessen
© HMdIS

Im Rahmen der Kampagne „Rettungsgasse“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport hat Staatssekretär Dr. Stefan Heck heute 95 Zuwendungsbescheide mit einer Gesamthöhe von fast 40.000 Euro unterzeichnet. Durch die Maßnahme können alle Autobahnfeuerwehren in Hessen mit einem Heckaufkleber, der die Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, die Rettungsgasse für nachfolgende Einsatzfahrzeuge freizuhalten, ausgestattet werden.

„Bilden der Rettungsgasse ist kein freundlicher Hinweis“

„Unfallopfer benötigen nach einem Unfall schnelle Hilfe, dabei zählt jede Sekunde. Unsere Maßnahme weist Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass weitere Rettungsfahrzeuge dem Feuerwehrfahrzeug folgen könnten. Die Heckaufkleber dienen somit der Sicherheit der Einsatzkräfte und beschleunigen die Einsatzmaßnahmen. Die Rettungsgasse ist überlebenswichtig und das Bilden einer Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge kein freundlicher Hinweis. Mit den Heckaufklebern machen wir einmal mehr auf dieses wichtige Thema aufmerksam, damit sich auch der letzte Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall an die gesetzlich vorgeschriebene Rettungsgasse hält. Schließlich entscheiden nicht selten lediglich Sekunden über Leben und Tod“, sagte Staatssekretär Dr. Stefan Heck.

Die besonders hochwertigen und wetterresistenten Aufkleber werden auf den heckseitigen Rollläden von hessenweit insgesamt 95 Einsatzfahrzeugen angebracht, die bei Feuerwehren mit zugewiesenen Autobahnabschnitten im Einsatz sind.

Freie Fahrt für Einsatzkräfte

Trotz einer deutlichen Anhebung der Bußgelder für das Nicht-Bilden von Rettungsgassen blockieren immer wieder Auto- und Lkw-Fahrer die lebensrettende Spur für die Einsatzkräfte. Staatssekretär Dr. Stefan Heck appellierte erneut an alle Verkehrsteilnehmer: „Wer keine Rettungsgasse bildet, gefährdet Menschenleben. Es gibt sogar immer wieder Autofahrer, die es fertigbringen, die Gasse für ein schnelleres Vorankommen im Stau zu missbrauchen. Bereits seit September 2017 ist diese Rücksichtslosigkeit so teuer, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer zweimal überlegt, ob ein paar Minuten Zeitersparnis ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot wert sind.“

Präventionskampagne: Flyer, Banner, Aufkleber, CB-Funkgeräte

Seit dem Start der Rettungsgassen-Kampagne im Sommer 2015 wurden rund eine halbe Million Flyer verteilt, Plakate an Behörden und Institutionen ausgegeben und Verkehrsteilnehmer landesweit mit Brückenbannern auf die wichtige Maßnahme hingewiesen. Im letzten Jahr folgten Aufkleber für Einsatz- und Privatfahrzeuge sowie weitere öffentlichkeitswirksame Werbematerialien. Mit einem landesweiten Pilotprojekt wird zudem seit 2018 der Einsatz von CB-Funkgeräte bei Feuerwehren mit starker Frequenz auf Autobahnen erprobt. Die Feuerwehren können damit Lkw-Fahrer in acht Sprachen auf Unfälle hinweisen und zur Bildung der Rettungsgasse auffordern.

„Wir haben von Anfang an auch auf Prävention gesetzt. Mittlerweile liegen uns zahlreiche Berichte von Einsatzkräften vor, wonach sich das Bewusstsein der Fahrerinnen und Fahrer für das Bilden der Rettungsgasse bereits verbessert hat. Wir wollen darauf aufbauen und unsere Kampagne intensivieren. Mit den jetzt geförderten Heckaufklebern trägt die Hessische Landesregierung dafür Sorge, dass die Rettungsgasse weiter in Erinnerung gerufen wird“, sagte der Staatssekretär.