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Hessische Landesregierung
Ministerpräsident Volker Bouffier
Minister Kai Klose (Soziales und Integration)

Eil-Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 und vom 14.03.2020

2020-03-13 Hessische Landesregierung - Eil-Verordnung - Absonderung Einsatzkräfte

2020-03-13 Hessische Landesregierung - Eil-Verordnung - Besuchsverbot

2020-03-14 Hessische Landesregierung - Dritte VO zur Eindämmung des Corona-Virus - Veranstaltungen

2020-03-17 Hessische Landesregierung - Vierte VO zur Eindämmung des Corona-Virus - Schließungen 

Zusammenfassung:

- Personen, die Risikogebiete (s. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) besucht haben 14 Tage vor der Verordnung und danach in bestimmten Einrichtungen (s. Verordnung) - B E S U C H S V E R B O T

- Einsatzkräfte, die entsprechend in Risikogebieten waren ...: ->  T Ä T I G K E I T S V E R B O T

 § 1
(1) Zur Sicherstellung der notwendigen Personalausstattung in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung wird für Angehörige der in Abs. 2 bestimmten Personengruppen, die sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben, eine Absonderung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektions-schutzgesetzes in der eigenen Häuslichkeit allgemein angeordnet. Für Personen, auf die die Voraussetzungen aus Satz 1 zutreffen, mit Wohnsitz außerhalb Hessens wird ein berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes in der jeweiligen Tätigkeit nach Abs. 2 allgemein angeordnet.
(2) Hiervon erfasst sind die folgenden Personengruppen:
(...)

2. Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374),
3.

 

Risikogebiete, Stand: 14.03.2020, 15:20 Uhr:

aktuell: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Internationale Risikogebiete

Italien
Iran
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
In Österreich: Bundesland Tirol
In Spanien: Madrid

Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 13.3.2020 um 20:15 Uhr. Tirol in Österreich und Madrid in Spanien wurden hinzugefügt.

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland

Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Die besonders betroffenen Gebiete in Deutschland wurden am 6.3.2020 um 19:00 Uhr ergänzt.

 

14.03.2020:
Dritte Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus  --> Veranstaltungen generell nicht über 100 Teilnehmer/-innen!

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