Bürgermeister Dominik Brasch und Stadtbrandinspektor Oliver Lüdde haben am 4. Juni 2020 eine neue Dienstanweisung (Feuerwehr 2020/1) zum Verhalten im Einsatzfall, Wiederaufnahme der Ausbildungs- und Übungstätigkeit, Handlungsanweisung Feuerwehrhäuser, Jugendfeuerwehr/Kinderfeuerwehr in Bezug auf COVID-19 verfasst und am 6. Juni 2020 über die Wehrführer versand. Danach kann ab 15. Juni nach etwa 3 Monate Corona-Zwangspause unter bestimmten Bedingungen wieder der Ausbildungs- und Übungsbetrieb in der Feuerwehr Bad Soden-Salmünster aufgenommen werden. Der Einsatzdienst war durchgehend sichergestellt. Treffen der Kinderfeuerwehr, der Jugendfeuerwehr aber auch anderer Abteilungen, wie die Alters- und Ehrenabteilung sowie Vorstandssitzungen, Veranstaltungen und Feiern dürfen noch nicht wieder stattfinden.
Dienstanweisung Feuerwehr 2020-01 - Stadt BSS - gültig ab 15.06.2020
Die Dienstanweisung, gültig ab 15. Juni 2020, wird von den Wehrführern an ihre Einsatzkräfte gemailt und im Feuerwehrhaus ausgehängt. Zudem wird diese in der Online-Pflichtunterweisung in UVV (Unfallverhütungsvorschrift) in Kürze auch noch erläutert werden.
Kurz zusammengefasst:
Das Wichtigste für den Einsatz:
- Grundsatz: "So viel Personal wie nötig, so wenig wie möglich!"
- generell: wenn Abstand von mind. 1,5 m nicht möglich - Mund-Nasen-Schutz tragen!
- Umziehen möglichst Abstand 1,5 m
- Fahrzeuge nur mit persönlicher Schutzausrüstung betreten, Fahrer kann ohne Handschuhe fahren
- Besetzung Löschgruppenfahrzeuge max. 1:5
- Besetzung wasserführende Fahrzeuge zum Löschwassertransport 1:1
- Besetzung RW, GW, DLK 1:1
- Mannschaft nötigenfalls mit MTF/MTW nachführen, max. 1:5
- Erkundung durch Fahrzeugführer mit Mund-Nasen-Schutz
- Nach Kommando "Absitzen" hinter dem Fahrzeug aufstellen, wenn nichts anderes bestimmt. Auf Abstand achten!
- Vermischung mit Besatzung anderer Fahrzeuge oder anderer Feuerwehren vermeiden!
- Bei möglichen Kontakt mit anderen Menschen (Beteiligte, Patienten, etc.) grundsätzlich Mund-Nasen-Schutz beim Verlassen des Fahrzeuges tragen
Weiteres in der Dienstanweisung!
Das Wichtigste für den Übungsbetrieb:
- Grundregeln wie oben (Einsatz)
- Übungen max. in Staffelstärke (1:5 / 6 Personen), Durchmischung der Ausbildungsstaffeln vermeiden (frühestens nach 14 Tagen)
- max. 3 Staffel gleichzeitig auf dem Gelände
- Kameraden, die in mehreren Feuerwehren aktiv sind, müssen sich für den Übungsdienst und die Gültigkeitsdauer der Dienstanweisung für eine Feuerwehr entscheiden (nicht hin- und herwechseln), [i.d.R. die Hauptfeuerwehr]
Übungen und Treffen der Kinderfeuerwehren und der Jugendfeuerwehren bleiben zunächst ausgesetzt!
Feuerwehrhäuser:
- Abstände in den Sozialräumen (Sitzordnung)
- keine Versammlungen / Veranstaltunge (z.B. Vorstandssitzungen, JHV, Jubiläen, Feiern ...)
- keine Treffen anderer Gruppen, u.a. Alters- und Ehrenabteilung
- jedes Feuerwehrhaus bekommt Desinfektionsspender für den Eingangsbereich (Pflicht für jeden beim Betreten)
- Mund-Nasen-Schutz im Feuerwehrhaus Pflicht, wenn 1,5 m-Mindestabstand unterschritten wird.