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Seit März halten uns die Corona-Regelungen zu Abstand und Hygiene sprichwörtlich in Atem. Nach fortschreitenden Lockerungen der Hessischen Landesregierung vom 10. Juni 2020 und auf Bundesebene mit den Landeschefs vom 17. Juni 2020 wird es Zeit für einen kleinen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge. 

In Hessen gilt ab 11. Juni 2020:

- Gruppen von bis zu 10 Personen (auch aus verschiedenen Haushalten) dürfen sich im öffentlichen Raum treffen.

- Keine Einschränkungen mehr bei privaten Treffen im häuslichen Bereich, aber eigenverantwortliche Begrenzung der persönlichen Kontakte.

- Mindestabstand von 1,5 m ist in Geschäften, Gottesdiensten, Kultureinrichtungen, Veranstaltungsräumen, Gaststätten sicherzustellen.

- Für den Schulbetrieb gelten ab 22. Juni 2020 neue Regelungen: täglicher Präsenzunterricht in Grundschulen (4 - 5 Zeitstunden), feste Räume und Lehrer, kein Abstandsgebot aber Hygenevorgaben, keine Schulpflicht bis Sommerferien (d.h. Eltern entscheiden, ob Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen), aber z.B. auch für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen oder bei angeordneter Quarantäne, Notbetreuung für Kinder der Klassen 5 und 6 wird bis 3. Juli (Beginn Sommerferien) fortgeführt

- Ab 6. Juli 2020 beginnt wieder der Regelbetrieb in den Kindertagesstätten (seit 2. Juni bereits "eingeschränkter Regelbetrieb"), Betretungsverbot weiterhin für Kinder mit Krankheitssymptomen und Kinder, die mit solchen Personen Kontakt hatten, Hygienevorgaben gelten weiter.

- Schwimmbäder, Badeanstalten an Gewässern und ähnliche Einrichtungen (inkl. Saunen) können seit 15. Juni 2020 mit vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen, wenn sie ein entsprechendes Infektionsschutz- und Zugangskonzept vorlegen. U.a. gilt die 1,5m-Abstandsregel und die 5qm-Regel (nur 1 Person auf 5 qm), d.h. z.B. bei 1.000 qm dürfen maximal 200 Gäste eingelassen werden.

- Kontaktsport mit maximal 10 Personen und mit Hygieneregeln seit 11. Juni 2020 erlaubt, Wettkampfbetrieb im Amateurbereich größtenteils möglich, die jeweiligen Sportfachverbände entscheiden im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen.

- Verschärfung beim Mund-Nasen-Schutz ab 11. Juni 2020: künftig Pflicht nicht nur in Bussen und Bahnen etc., sondern generell in Bahnhöfen und auf Flughäfen!

- Bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten müssen die Daten der Teilnehmenden erfasst werden (Nachverfolgung von Infektionen).

Alle Regelungen auf Landesebene gelten zunächst bis 16. August 2020

 

Am 18. Juni 2020 hat das Land Hessen noch folgende Regelungen bekanntgegeben:

- Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen ab 22. Juni 2020 gelockert (von 1 auf 3 Besuche pro Woche, Menschen mit Behinderungen täglich 1 Besucher)

- Seniorenbegegnungsstätten dürfen wieder öffnen, diesbezüglichen Veranstaltungen bis 100 Personen möglich unter Abstands- und Hygieneregeln (z.B. KEIN gemeinsames Singen)

- Teilnehmerzahl für Veranstaltungen (die nicht durch Behörden besonders genehmigungspflichtig sind) wird von 100 auf 250 erhöht

- Quadratmeterzahl je Kunde von 20 qm auf 10 qm gesenkt für Läden, Geschäfte, Supermärkte, Möbelhäuser, d.h. bei 1.000 qm dürfen 100 Kunden im Gebäude sein. Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin zu tragen, ebenso die 1,5 m Mindestabstand

- keine pandemiebegründete Sonntagsöffnungszeit (13 - 18 Uhr) mehr, es gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes 

 

 

Am 17. Juni 2020 auf Bundesebene im Bund-Länder-Gespräch vereinbart wurde:

- Corona-Warn-App seit dieser Woche in Betrieb, nur wirksam, wenn es viele nutzen.

- 1,5 m - Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz in bestimmten öffentlichen Bereichen und verstärkte Hygienemaßnahmen gelten weiter.  

- Schulischer Regelbetrieb (mit Schutz- und Hygienekonzepten) in den Ländern spätestens nach den Sommerferien 2020 und zeitnah bei den Kinderbetreuungsangeboten.

- Großveranstaltungen (sofern Konaktverfolgung und Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich) sollen bis mindestens Ende Oktober 2020 nicht stattfinden

- Wirtschaftsförderung und Entlastung: Umsatzsteuer wird vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Außerdem gibt es einen Kinderbonus von je 300 Euro, Überbrückungshilfeprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen und Hilfen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen etc. 

- Die Kommunen bekommen den krisenbedingten Ausfall von Gewerbesteuereinnahmen zur Hälfte vom Bund, zur anderen Hälfte vom Land ersetzt.

 

Hinweis: Die in der Dienstanweisung der Stadt Bad Soden-Salmünster für die Feuerwehr (systemrelevant, kritische Infrastruktur) getroffenen Regelungen gelten seit 15. Juni 2020.