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Dienstanweisung Kopf 2020 2In einer gemeinsamen Teams-Telefonkonferenz der Wehrführer und Jugendfeuerwehrwarte aus Bad Soden-Salmünster am Dienstagabend, 1. September 2020 erläuterten Ordnungsamtsleiter Christian Buhl und Stadtbrandinspektor Oliver Lüdde sowie Stellvertreter Jens Bannert die neue Dienstanweisung der Stadt Bad Soden-Salmünster für Übungen und Treffen der Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr und standen für Fragen zur Verfügung.

Die gute Nachricht: Seit 1. September 2020 (Inkrafttreten der Dienstanweisung Feuerwehr 2020/2) ist es generell und unter bestimmten Auflagen die Kinder- und Jugendarbeit in der Feuerwehr wieder möglich. Wann und wie das genau geschieht, besprechen die Jugendfeuerwehr-Teams vor Ort eigenständig in Absprache mit ihren Wehrführungen.

Dienstanweisung Feuerwehr 2020/1 vom 15.06.2020                                                  Dienstanweisung Feuerwehr 2020/2 vom 01.09.2020

Zusammenfassung der Dienstanweisung Feuerwehr 2020/2 ab 1. September 2020:

 

- Falls Erziehungsberechtigte etc. Kinder zu den Treffen bringen und abholen, erfolgt die "Übergabe" an der Tür zum Feuerwehrhaus. Es dürfen aufgrund der Systemrelevanz derzeit Feuerwehr-Kräfte in die Feuerwehrhäuser. 

- Hände beim Betreten der Feuerwehrhäuser desinfizieren!

- "Mund-Nasen-Schutz" (MNS) ist zu tragen bei Unterschreiten der 1,5 m Abstand zueinander und anderen.

- bitte jedes Kind / JF-Mitglied seinen eigenen MNS mitbringen

- Kleidung, persönliche Gegenstände und persönliche Ausrüstung nicht untereinander durchmischen

- Dienstkleidung - entweder zuhause umziehen oder wenn im Feuerwehrhaus im Mindestabstand von 1,5 m, ansonsten nur mit MNS (regelt die jeweilige JF-Leitung)

- Fahrzeuge mit max. 5 Kindern/Jugendlichen (und dem Fahrer/Betreuer) zu besetzen, Betreten nur in persönlicher Schutzausrüstung (Fahrer ohne Handschuhe möglich, desinfiziert hinterher Lenkrad, Schalthebel etc., ggf. auch Funkgeräte abwischen) 

- Fahrten möglichst vermeiden, daher möglichst Übungen auf dem Gelände der Ortsteilfeuerwehr

- Übungen max. in Stafelstärke (6), je Staffel 1 Betreuer, max. 3 Staffeln (6 + 6 + 6 = max. 18)  gleichzeitig auf dem Gelände

- Durchmischung Staffeln sollte vermieden werden (auch nach Übungsende) bzw. frühestens in 14-tägigem Rhythmus

- Hände nach Übung gründlich waschen

- Gemeinschaftsräume können mit Mindestabstand (1,5 m) für Nachbesprechung und theoretischer Ausbildung genutzt werden

- Übungen innerhalb 3 Tagen in Florix zu dokumentieren, damit nötigenfalls Infektionsketten schnell nachzuvollziehen sind 

- im Feuerwehrhaus nicht essen

- keine Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit COVID-19-Symptomen, die Kontakt mit Personen mit COVID-19-Symptomen oder -Bestätigung haben, die in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet für COVID-19 waren und die Kontakt zu solchen Personen hatten.

- Zählen Kinder/Jugendliche oder Angehörige zur Risikogruppe, wägen die Eltern ab und stimmen das mit den jeweiligen Betreuern/innen ab.

- keinen Übung/Treffen zeitgleich mit der Einsatzabteilung

- keine weitergehenden Veranstaltungen wie Übernachtungen im Feuerwehrhaus, stadtteilübergreifende Übungen/Treffen etc.

Teilnahme an Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr-Treffen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung.