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TH - Technische Hilfeleistung
26.03.2024 um 11:04 Uhr
Udenhain (Hauptstraße)
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VH - Voraushelfer-Einsatz
25.03.2024 um 17:58 Uhr
Hausen
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SHL - Sonstige Hilfeleistung
25.03.2024 um 12:28 Uhr
Ahl (Stausee)
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BE - Brandeinsatz
23.03.2024 um 18:39 Uhr
Mernes, Burgjosser Straße
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BE - Brandeinsatz
10.03.2024 um 18:53 Uhr
BAB 66 - Bad Soden-Salmünster - Steinau a.d.Str.
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Corona Virus 2020 011Die zweite Corona-Welle ist angekommen. Auch im Main-Kinzig-Kreis liegt der Inzidenzwert (Anzahl Infizierte je 100.000 Einwohner/innen) bereits über 50, aktuell am 20. Oktober 2020 bei 58,5. Mit HMdIS-Erlass vom 16. Oktober ist der Lehrgangsbetrieb auf Landesebene eingestellt und auch im Main-Kinzig-Kreis sind die Lehrgänge und Seminare wieder überwiegend ausgesetzt. Über den normalen Dienstbetrieb der Feuerwehren in Bad Soden-Salmünster haben sich am 20. Oktober 2020 Bürgermeister Dominik Brasch, Ordnungsamtsleiter Christian Buhl und die Leitung der Feuerwehr (Stadtbrandinspektoren-Team) verständigt. Es bleibt vorerst bei den in den Corona-Dienstanweisungen vom 04.06.2020 (ab 15.6.) und 24.08.2020 (ab 1.9.) beschriebenen Regelungen.

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Eine Inzidenz von über 50 bedeutet für den Main-Kinzig-Kreis generell:

- Zusammenkünfte und Veranstaltungen innen bis 50 Personen, außen bis 100 Personen

- private Feier und Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter: maximal 10 Personen im öffentlichen Raum (auch gemietete Räume), wie Hochzeits- und Geburtstagsfeiern; in Privaträumen: dringende Empfehlung max. 10 Personen

- Mund-Nasen-Bedeckung überall Pflicht, wo Menschen dichter/länger zusammenkommen, z.B. stärker frequentierte Plätze, in allen öffentlichen Gebäuden, Schulen (Ausnahme Grundschulen), Bildungsstätten etc.; auch als Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen, durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten - auch am Platz.

- Textile Mund-Nasen-Bedeckungen dringend empfohlen. Gesichtsschilde (Faceshield)/Visiere deutlich schlechter geeignet und sind keine Alternative zum textilen MNS.

- Max. 100 Zuschauer unter freiem Himmel und 50 in geschlossenen Räumen bei Wettkämpfen des Breiten- und Freizeitsports

- kein Ausschank, Abgabe, Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 23 Uhr und 6 Uhr in Verkaufsstätten etc. erlaubt. Sperrzeit für Gastgewerbe 23 Uhr

- Ältere und Pflegebedüftige dürfen in ihren Einrichtungen max. 3 x in der Woche, je max. 1 Stunde von einer Person besucht werden  

Die Maßnahmen gelten zunächst für die nächsten 14 Tage, d.h. bis 3. November 2020.
https://www.fuldaerzeitung.de/kinzigtal/corona-infektionen-infektionszahlen-anstieg-sperrstunde-main-kinzig-kreis-gesundheitsamt-schluechtern-90074395.html

https://www.badsoden-salmuenster.de/stadt-rathaus/aktuelles/coronavirus.html

 

Für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster:

"Wir tun alles daran, dass der Dienstbetrieb bei der Feuerwehr auch erstmal so weitergeführt werden kann. Das erfordert, dass sich alle an die bisherigen Regelungen der gültigen Dienstanweisungen halten", erklärt der Stv. Stadtbrandinspektor Jens Bannert. 

Zur Erinnerung hier die wichtigsten Punkte aus der Regelung (Stadt Bad Soden-Salmünster - Dienstanweisung Feuerwehr 01/2020 vom 04.06.2020 (gültig ab 15.06.2020) und Dienstanweisung Feuerwehr 02/2020 vom 24.08.2020 (gültig ab 01.09.2020)):

- Übungen und Treffen Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr unter den Regelungen vom 24.08.2020 weiterhin möglich

- Übungen und Dienstbetrieb Einsatzabteilung unter den Regelungen vom 04.06.2020 weiterhin möglich

 

Die wichtigesten Hauptbestandteile sind zusammenfasstend nach wie vor:

- Abstand halten (mind. 1,5 m)

- im Fahrzeug, in Kontakt mit anderen und untereinander bei Abstand < 1,5 m Mund-Nasen-Schutz tragen

- Hygienemaßnahmen (Hände gründlich reinigen, Kontaktflächen desinfizieren, Lüften von Räumen)

- Maximalbesetzung von 1:5 bei Staffel- und Gruppenfahrzeuge (MNS, PSA zu tragen, Maschinist auch ohne Handschuhe mgl.)

- aufeinander aufpassen und gesund bleiben 

 

Im Einzelnen aus den Dienstanweisungen:

Übungen / Treffen der Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr:

- Betretungsverbot für die Feuerwehrhäuser (Systemrelevanz der Gebäude) gilt auch für Erziehungsberechtigte/Eltern
- Hygieneregeln sind zu beachten (Hände beim Betreten desinfizieren, regelmäßiges Händewaschen)
- Mindestabstand zueinander 1,50 Meter, Kontakte minimieren, ansonsten ist Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen
- Kleidung und persönliche Ausrüstung nicht durchmischen
- Umziehen möglichst bereits zuhause, ansonsten mit Mindestabstand (1,5 m) oder MNS
- Übungen max. in Staffelstärke (6 Personen), Durchmischen der Übungsstaffeln vermeiden oder frühestens im 14-Tage-Rhythmus 
- Fahrzeuge max. 6 Personen (inkl. Fahrer), in persönlicher Schutzausrüstung (Fahrer kann auf Handschuhe verzichten), hinterher Lenkrad etc. desinfizieren
- Übungen möglichst auf Gelände, um weitgehend Fahrten in besetzten Fahrzeugen zu vermeiden
- frühzeitige Dokumentation im Florix, um Kontakte im Bedarfsfall fix nachvollziehen zu können
- Sozialräume/Unterrichtsraum nutzbar, sofern Mindestabstand und Regeln (Lüften etc.) gewährleistet ist.
- kein Essen innerhalb der Feuerwehrhäuser
- keine Teilnahme bei Krankheit / Symptome COVID19, Kontakt mit COVID19-Erkrankten, wenn bis 14 Tage zuvor in einem Risikogebiet (Definition RKI) gewesen oder Kontakt mit solchen
- Übung / Treffen nicht gleichzeitig mit Einsatzabteilung
- keine weitergehenden Veranstaltungen / Übernachtungen und keine gemeinsamen stadtteilübergreifenden Treffen

 

Einsatzabteilung:

- Fahrzeugbesetzung maximal Staffel (1:5), Löschwassertransport/RW/GW/DLK 1:1; Rest mit MTF/MTW (max. 1:5); MNS, persönliche Schutzausrüstung (PSA) (Fahrer kann auf Handschuhe verzichten)

- Umziehen mit Abstand von 1,5 m, wenn möglich, ansonsten MNS

- Vermischung Fahrzeugbesatzungen / Stadtteilfeuerwehren vermeiden

- bei Kontakt zu anderen generell MNS zu tragen und auch untereinander, wenn der Abstand von 1,5 m nicht gehalten werden kann 

- Erkundung Fahrzeugführer (Einheitsführer) MNS tragen 

- hinterher: Hände reinigen / Lenkrad etc. desinfizieren

- bei notwendiger Verpflegung auf allgemeine Hygienemaßnahmen achten

- Sozialräume/Unterrichtsraum nutzbar, sofern Mindestabstand und Regeln (Lüften etc.) gewährleistet ist

- Dienste/Einsätze zeitnah im Florix dokumentieren (Nachverfolgbarkeit)

- Übungen max. in Staffelstärke / max. 3 Staffeln zeitgleich / Durchmischung frühestens in 14-Tage-Rhythmus / bei Mitgliedschaft in mehreren Einsatzabteilungen nur TN in einer Feuerwehr, ansonsten siehe oben (MNS, 1,5 m, Hygiene etc.)