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VH - Voraushelfer-Einsatz
25.03.2024 um 17:58 Uhr
Hausen
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SHL - Sonstige Hilfeleistung
25.03.2024 um 12:28 Uhr
Ahl (Stausee)
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BE - Brandeinsatz
23.03.2024 um 18:39 Uhr
Mernes, Burgjosser Straße
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BE - Brandeinsatz
10.03.2024 um 18:53 Uhr
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Im Main-Kinzig-Kreis gilt ab Freitag, 11. Dezember 2020 eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Diese gilt zunächst bis zum 20. Dezember 2020. Damit setzt der Verwaltungsstab des Kreises das vom Land Hessen um die Stufe sechs erweiterte Eskalationskonzept zeitnah um, das unter anderem eine Ausgangssperre für die Bürgerinnen und Bürger in Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen vorsieht. Davon betroffen sind Regionen mit Inzidenzwerten von mehr als 200 Neuinfektionen in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohnern hochgerechnet. Aktuell liegt dieser Wert im Main-Kinzig-Kreis bei 253. In den letzten beiden Tagen haben sich der Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Offenbach und der Landkreis Offenbach abgestimmt, um einheitlich auf die Vorgaben des Landes zu reagieren.  (Quelle: www.mkk.de

Impfzentren getestet
Derweil wurde am Mittwochabend, 09. Dezember 2020 das Impfzentrum des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen (neben dem in Hanau) im Ablauf getestet. Es ist quasi startbereit, wenn der Impfstoff von BioNTech und Pfizer von der EU zugelassen wurde und der Impfstoff ausgeliefert wurde. In der ersten Runde sollen vor allem Risikopatienten, Alten- und Pflegeheimbewohner sowie Pflegekräfte in solchen Einrichtungen und Ärzte/Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie über 80-Jährige geimpft werden. In eine nächsten Runde mit Polizisten, Verkaufspersonal etc. sind dann auch Feuerwehr-Einsatzkräfte dran. Wann dies der Fall sein wird, kann noch nicht bestimmt werden.   

Appell der Bürgermeister

Die Bürgermeister der Städte SchlüchternBad Soden-SalmünsterSteinau sowie der Gemeinde Sinntal teilen am Donnerstagabend mit:

„Die vom Land Hessen ausgesprochenen Regeln stellen weitere Einschränkungen für unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Dies gilt besonders für die Ausgangssperre. Allerdings liegen die Werte bei uns im Main-Kinzig-Kreis derart hoch, dass schärfere Maßnahmen leider angebracht und notwendig sind, denn das Virus fordert täglich weitere Opfer – auch bei uns in der Region.

Es ist enorm wichtig, die Corona-Pandemie jetzt in den Griff zu bekommen und die Zahlen an Corona-Kranken und -Toten zu senken. Dies ist teilweise mit harten, aber notwendigen Einschnitten verbunden. Wir vertrauen weiter auf die Vernunft unserer Bürgerinnen und Bürger und sind überzeugt, dass die meisten den Ernst der Lage erkannt haben und sich an die Regelungen halten. In Bad Soden-SalmünsterSchlüchtern und Steinau wird in den Abendstunden und am Wochenende die Ordnungspolizei unterwegs sein. Die Gemeinde Sinntal arbeitet an einem Konzept, wie mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes in der Fläche kontrolliert werden kann. Gerade jetzt laden die tollen Weihnachtsbeleuchtungen in den Städten zum Bummeln und Verweilen ein, achten Sie dabei bitte unbedingt auf die Abstandsregeln. Wir werden aber mit dem Mittel der scharfen Kontrollen behutsam umgehen und rufen dazu auf: Halten Sie sich an die verordneten Regeln. Je disziplinierter wir agieren, desto schneller kehren wir in unser altes Leben zurück. Selbstverständlich sind Pflichtaufgaben wie beispielsweise der Winterdienst zu jeder Zeit gewährleistet.“
(Quelle: www.fuldaerzeitung.de)

Die Ausgangssperre: Für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr gilt für das Gebiet des Main-Kinzig-Kreises eine nächtliche Ausgangssperre. Während dieser Zeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus wichtigen Gründen erlaubt. Personen, die keine eigene Wohnung im Gebiet des Main-Kinzig-Kreises besitzen, ist der Aufenthalt im Kreisgebiet während dieses Zeitraums ebenfalls nur aus wichtigen Gründen erlaubt.

Ausnahmen von der Ausgangssperre: Hierzu zählt die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Es dürfen aber auch Menschen wegen medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen unterwegs sein. Dies gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, für die Begleitung und der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, für die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen. Darüber hinaus dürfen Tiere in diesem Zeitraum außerhalb der Wohnung versorgt werden und es ist möglich, in der Tierseuchenbekämpfung- und -prävention tätig zu sein. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Bescheinigung auszustellen, damit diese nachweisen können, warum sie trotz Ausgangssperre unterwegs sind.

„Bei der Auslegung der wichtigen Gründe, um sich trotz Ausgangssperre außerhalb der Wohnung aufhalten zu dürfen, sollte es nicht darum gehen, alle möglichen Schlupflöcher zu finden, sondern wirklich um die Frage, was in diesem Zeitraum tatsächlich dringend erforderlich ist und was eben nicht“, betonen Stolz, Simmler und Ottmann abschließend. Dementsprechend seien auch die Bußgelder entsprechend konsequent angedacht: Ein erster Verstoß soll 200 Euro Bußgeld kosten, das sieht der entsprechende Bußgeldkatalog vor. (Quelle. www.mkk.de)

Es gibt die Möglichkeit, als Nachweis für eure Tätigkeit als Einsatzkraft der Feuerwehr eine Bestätigung (gilt für Einsatzfälle, nicht als "allgemeiner Dürfschein") zu bekommen. Einsatzkräfte können dies ("Karteikarte light" aus Florix oder alternative Bestätigung) bei ihren Wehrführern (bzw. die Kommunalbediensteten Voraushelfer beim FBL Voraushelfer) anfragen.