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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:31 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
Salmünster (Bahnhofstraße)
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BE - Brandeinsatz
06.04.2024 um 14:50 Uhr
Bad Soden (Hohmühlenweg)
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VH - Voraushelfer-Einsatz
03.04.2024 um 20:02 Uhr
Bad Soden (Parkstraße)
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Logo Stadt BSSZur Corona-Lage gibt es inzwischen zahlreiche Regelungen und eine sich bewegende Lage. Daher schauen Stadtverwaltung und Stadtbrandinspektion auch regelmäßig, ob Regelungen zum Hygienekonzept der Feuerwehr Bad Soden-Salmünster inkl. Jugend- und Kinderfeuerwehr angepasst werden müssen. Den aktuellen Stand beschreibt Bürgermeister Dominik Brasch in einer E-Mail über Ordnungsamtsleiter Christian Buhl am Freitag, 12. Februar 2021 (s. unten).

Zusammengefasst:

Hygienekonzept gilt unverändert, Mund-Nasen-Schutz: medizinische Masken ("OP-Masken") und in besonderen Situationen (z.B. Atemschutz anschließen, Voraushilfe-Einsatz etc.) FFP2-Maske. Selbstgenähte o.ä. nichtmedizinische Stoffmasken genügen nicht. Abstand halten, Räume lüften, bei Fahrten im Feuerwehrfahrzeug (mit MNS) ebenfalls regelmäßig lüften.

Jugendfeuerwehr/Kinderfeuerwehr in Präsenz bleibt weiter ausgesetzt, online gerne möglich.

Einsatzabteilung: Online-Unterrichte bevorzugt, Übungen mit den bekannten Abstands- und Hygieneregeln möglich, insbesondere Atemschutzübungen zum Aufrechterhalten der Einsatzfähigkeit.

E-Mail des Bürgermeisters vom 12.02.2021:

Logo Stadt BSSDienstanweisungen in Bezug auf COVID 19

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

um die Feuerwehr unserer Stadt auch unter den Umständen der Corona-Pandemie einsatzfähig zu halten, wurden die Ihnen bekannten Dienstanweisungen zum „Verhalten im Einsatzfall und der Wiederaufnahme der Ausbildungs- und Übungstätigkeit“, der „Wiederaufnahme der Kinder- und Jugendfeuerwehren“ sowie der „Wiederaufnahme der Atemschutzausbildung“ erlassen. Wenngleich mit den Dienstanweisungen viele Einschränkungen verbunden sind und Zusammenkünfte und bspw. auch Ausbildungstätigkeiten seither nicht wie gewohnt bzw. nur in einem sehr begrenzten Rahmen stattfinden konnten, ist auch festzustellen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen offenbar zielführend waren. Alle Einsatzabteilungen blieben bislang in gewohnter Weise einsatzfähig. Auch die glücklicherweise bislang wenigen Fälle, in welchen aktive Mitglieder der Feuerwehr von einer Corona-Infektion betroffen waren, führten nicht dazu, dass sich eine größere Anzahl von Kameraden in Quarantäne begeben musste. Auch ist hier kein Fall bekannt, in welchem sich Kameradinnen/Kameraden im Rahmen des Feuerwehrdienstes mit dem Corona-Virus infiziert haben.

Trotz dieser positiven Grundlage werden die bestehenden Dienstanweisungen natürlich auch weiterhin durch die Verwaltung sowie Leitung der Feuerwehr auf Erfordernisse in Bezug auf die aktuellen Verordnungen des Landes Hessen sowie der aktuellen Lage überprüft. Hier ist festzustellen, dass wir mit den o.g. Dienstanweisungen aktuell gut aufgestellt sind, jedoch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich geänderte gesetzliche Grundlagen einige Konkretisierungen angebracht sind.

So wird der Begriff „Mund Nasen Schutz (MNS)“ für die Dienstanweisungen wie folgt definiert:

MNS = Medizinische Masken oder FFP2 Masken (ohne Ausatemventil) (diese Regelung erfolgt in Anlehnung an die Verordnung des Landes Hessen in Bezug auf den ÖPNV und Einzelhandel)

Alle Stadtteilwehren müssten mit einem Kontingent „medizinischer Masken“ ausgestattet sein. Sollte Bedarf bestehen, so ist dies der Stadtverwaltung (Anika Desch) zu melden.

Entsprechend der um den Buchstaben „L“ (Lüften) ergänzten allgemein gültigen AHA-Regelung ist insbesondere bei Nutzung der Räumlichkeiten in Gebäuden für Nachbesprechungen, Ausbildung, Einsätze TEL usw. auf die Personenzahl zu achten und auch ausreichende Lüftungsmaßnahmen durchzuführen. Gleiches gilt für Fahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen. Hier sollte mindestens alle 15 Minuten ein Lüften erfolgen. Ziel der Maßnahme ist es, dass die Einsatzkräfte zueinander nicht als Kontaktperson in die Kategorie 1 (gemäß RKI, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html ) eingestuft werden. 

Die Treffen der Kinder- und Jugendfeuerwehren bleiben bezugnehmend auf die e-mail vom 16.12.2020 bis auf weiteres ausgesetzt.

Wenngleich keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ergeht an alle Kameradinnen/Kameraden die Bitte, im Falle einer Corona-Infektion oder einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne, die Leitung der Feuerwehr und/oder den betreffenden Wehrführer hierüber zu informieren, damit ggfs. organisatorische Maßnahmen für die Wehr getroffen werden können. 

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Brasch
Bürgermeister