Drucken
Zugriffe: 1737

Logo MKK 2020 002Aktualisierung vom 09.04.2021: Ausgangssperre MKK wurde heute verwaltungsgerichtlich aufgehoben - Notwendigkeit zur Kontaktreduktion besteht aber weiterhin!

Insbesondere durch die Mutationen und die noch zu geringe Impfquote (etwas über 10 % im Main-Kinzig-Kreis) befinden wir uns seit ein paar Wochen fast übergangslos von der zweiten Welle (seit Oktober/November 2020) in der dritten Welle (März 2021). Im Main-Kinzig-Kreis (MKK) stieg die Inzidenz in den vergangenen Tagen auf über 180. Aufgrund der instabilen Lage gilt im MKK ab Dientsag (nach Ostern), 6. April 2021 eine erneute, die zweite nächtliche Ausgangssperre (Allgemeinverfügung) jeweils von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr, wie der Kreis in einer Pressemitteilung am 2. April 2021 erklärte: MKK - Pressemitteilungen Statis

Logo Stadt BSSDas Ordnungsamt der Stadt Bad Soden-Salmünster erklärt hierzu für die Einsatzkräfte der Feuerwehr:

"... gilt ab heute (und zunächst bis 18.04.2021 befristet) im Main-Kinzig-Kreis wieder jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Diese Situation mit gleichlautenden Regelungen hatten wir bereits auch schon im Dezember 2020. Um hier Missverständnisse zu vermeiden und um für die nötige Klarheit zu sorgen, möchte ich wie bereits im Dezember auch seitens des Ordnungsamtes nochmal folgenden Hinweis bzw. Klarstellung geben:

In der Allgemeinverfügung des MKK ist die ehrenamtliche Teilnahme an Einsätzen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes ausdrücklich als „gewichtiger Grund“, somit als Ausnahme von der Ausgangssperre aufgeführt. Eine Teilnahme an einem Einsatz ist somit immer problemlos möglich, auch wenn eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in Einsatzabteilung oder ähnliches nicht vorliegt oder gerade mal nicht zur Hand ist. Soll heißen, die Kameraden können und sollen im Einsatzfall ohne Bedenken und zu jeder Zeit die Strecke zum Gerätehaus und später auch zurück zur Wohnung zurücklegen (gilt natürlich sinngemäß auch für Voraushelfereinsätze). Ein Einsatz lässt sich immer auch im Nachhinein nachvollziehen, so dass sich Probleme hier immer ausräumen lassen, sollten diese wider Erwarten auftreten.

Im Umkehrschluss ist natürlich auch nochmal klarzustellen, dass andere ehrenamtliche Tätigkeiten (bspw. auch Übungen der Feuerwehr) nicht von der Ausnahmeregelung abgedeckt sind. Hieran ändert dann auch das Mitführen einer Bescheinigung/Karteikarte nichts."

Christian Buhl
Fachbereichsleiter
Öffentliche Sicherheit und Ordnung