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(keine Gewähr auf Aktualität & Vollständigkeit) 

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Feuerwehr fördern 2022 001

FF BSS Letzte Einsaetze 2021 002

TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:31 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
Salmünster (Bahnhofstraße)
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BE - Brandeinsatz
06.04.2024 um 14:50 Uhr
Bad Soden (Hohmühlenweg)
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VH - Voraushelfer-Einsatz
03.04.2024 um 20:02 Uhr
Bad Soden (Parkstraße)
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Stadt BSS Dienstanweisung FF COVID 19 2021 001Die Lage beruhigt sich, die Corona-Inzidenz liegt im Main-Kinzig-Kreis aktuell (03.06.2021) bei 37, auch wenn noch Umsicht, Abstands- und Hygieneregeln gelten. In Abstimmung mit dem Gefahrenabwehrzentrum des Main-Kinzig-Kreises wurden daher die Dienstanweisungen für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster überarbeitet und der aktuellen Lage angepasst. Sie liegen am Freitag, 4. Juni 2021 vor und gelten ab Montag, 7. Juni 2021.

Die Dienstanweisung Feuerwehr 2021/1 vom 04.06.2021 regelt das Verhalten im Einsatzfall, Ausbildungs-und Übungstätigkeit, Handlungsanweisung Feuerwehrhäuser in Bezug auf COVID-19.

Die Dienstanweisung Feuerwehr 2021/2 vom 04.06.2021 regelt Übungen und Treffen der Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr in Bezug auf COVID-19.

 

Zusammengefasst gilt ab 7. Juni 2021 für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster:

Verhalten im Einsatzfall und bei Übungen/Ausbildungen

  • weiterhin "So viel Personal wie nötig, so wenig wie möglich!
  • Maximalbesetzung Einsatzfahrzeuge 1:5 (LF, TLF, TSF, TSF-W)
  • Wasserführende Fahrzeuge mit 1:1 besetzt, wenn nur zum Löschwassertransport eingesetzt
  • RW, GW, DLK ebenfalls mit 1:1
  • mglst. keine Fahrgemeinschaften auf dem Weg mit dem Privat-Pkw zum Feuerwehrhaus
  • mglst. 1,5 m Abstand beim Umkleiden
  • Fahrzeuge nur mit persönlicher Schutzausrüstung betreten
  • Fahrer darf ohne Handschuhe fahren
  • Fahrzeugführer trägt zur Erkundeung MNS
  • MNS auch für Besatzung, wenn Abstand 1,5 m zu Einsatzkräften und anderen nicht eingehalten werden kann
  • mglst. Vermischung Einsatzkräfte aus unterschiedlichen OT-Feuerwehren vermeiden
  • besondere Schutzausrüstung in Einrichtungen, in denen Corona-Infizierte bekannt sind
  • beim BMA-Alarm: Einheitsführer, ggf. 2. Person mit MNS und Einweghandschuhe
  • Hygieneregeln auch nach dem Einsatz beachten (Hände waschen, Maschinist desinfiziert Kontaktflächen, inksb. Lenkrad, Schalthebel, ggf. Funkgeräte etc., kein Duschen)
  • bei Verpflegung allgem. Hygieneregeln beachten (u.a. einzel verpacktes Essen, keine Selbstbedienung)
  • Nachbesprechung im Abstand
  • Einsätze / Übungen zeitnah in Florix dokumentieren
  • besondere Anweisungen zum Umgang mit Atemschutz (insbes.: Einheitsführer trägt FFP2-Maske und schließt an) gelten weiter
  • bei Übungen gilt zusätzlich: Teilnahme nur in einer Feuerwehr, wer in mehreren tätig ist.
  • Übungsorte möglichst auf dem Gelände, um Fahrten mit besetzten Fahrten zu vermeiden (Ausnahme: Fahrzeugeinweisungen, Drehleiterstellproben etc.)
      

Feuerwehrhäuser

  • Räume weiterhin auf Abstände (Sitzplätze etc.) anzupassen
  • Versammlungen/Veranstaltungen (JHV, Jubiläen, Feiern etc.) weiterhin nicht möglich
  • Treffen anderer Gruppierungen (z.B. Alters- und Ehrenabteilung) weiterhin nicht möglich
  • Desinfektionsspender im Eingangsbereich jedes Feuerwehrhauses - bei Betreten von jederman zu benutzen
  • grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines MNS (Mund-Nasen-Schutzes) beim Aufenthalt im Feuerwehrhaus, sofern der Mindestabstand zu anderen Personen unterschritten wird. 

Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr

  • Treffen (in Präsenz) sind für die Jugendfeuerwehr und die Kinderfeuerwehr ab 7. Juni 2021 wieder erlaubt!
  • es besteht weiterhin ein Betretungsverbot für Erziehungsberechtigte/Eltern (Feuerwehrleute, die das Feuerwehrhaus sonst auch betreten dürfen natürlich ausgenommen)
  • Desinfizieren der Hände beim Betreten
  • bei Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,5 m ist MNS zu tragen
  • keine Durchmischung von Kleidung, persönlichen Gegenständen oder persönlicher Ausrüstung
  • mglst. schon zuhause umziehen oder mit Abstand von 1,5 m im Feuerwehrhaus, ansonsten nur mit MNS
  • Fahrzeugbesetzung maximal 1:5 (inkl. Betreuer/Fahrer)
  • Übungen mglst. auf Gelände (Fahrten in besetzten Fahrzeugen mglst. vermeiden)
  • Übung max. in Staffelstärke (1 Betreuer), max. 3 Staffeln gleichzeitig auf Gelände, Durchmischung früh. in 14-täg. Rhythmus
  • keine Teilnahme bei entsprechenden Krankheitssymptomen oder nach Kontakt mit Personen, die Symptome haben oder infiziert sind etc.
  • keine zeitgleiche Übung oder Treffen mit der Einsatzabteilung
  • Für Fahrzeuge, Hygiene nach der Übung, Aufenthalt im Feuerwehrhaus, Florix-Eintrag etc. gelten die o.g. Vorschriften analog

Details und Erläuterungen sind bitte in den Dienstanweisungen nachzulesen. Bei Fragen bitte die jeweilgen Wehrführer oder Stadtbrandinspektoren-Team kontaktieren.