Die Lage beruhigt sich, die Corona-Inzidenz liegt im Main-Kinzig-Kreis aktuell (03.06.2021) bei 37, auch wenn noch Umsicht, Abstands- und Hygieneregeln gelten. In Abstimmung mit dem Gefahrenabwehrzentrum des Main-Kinzig-Kreises wurden daher die Dienstanweisungen für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster überarbeitet und der aktuellen Lage angepasst. Sie liegen am Freitag, 4. Juni 2021 vor und gelten ab Montag, 7. Juni 2021.
Die Dienstanweisung Feuerwehr 2021/1 vom 04.06.2021 regelt das Verhalten im Einsatzfall, Ausbildungs-und Übungstätigkeit, Handlungsanweisung Feuerwehrhäuser in Bezug auf COVID-19.
Die Dienstanweisung Feuerwehr 2021/2 vom 04.06.2021 regelt Übungen und Treffen der Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr in Bezug auf COVID-19.
Zusammengefasst gilt ab 7. Juni 2021 für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster:
Verhalten im Einsatzfall und bei Übungen/Ausbildungen
- weiterhin "So viel Personal wie nötig, so wenig wie möglich!
- Maximalbesetzung Einsatzfahrzeuge 1:5 (LF, TLF, TSF, TSF-W)
- Wasserführende Fahrzeuge mit 1:1 besetzt, wenn nur zum Löschwassertransport eingesetzt
- RW, GW, DLK ebenfalls mit 1:1
- mglst. keine Fahrgemeinschaften auf dem Weg mit dem Privat-Pkw zum Feuerwehrhaus
- mglst. 1,5 m Abstand beim Umkleiden
- Fahrzeuge nur mit persönlicher Schutzausrüstung betreten
- Fahrer darf ohne Handschuhe fahren
- Fahrzeugführer trägt zur Erkundeung MNS
- MNS auch für Besatzung, wenn Abstand 1,5 m zu Einsatzkräften und anderen nicht eingehalten werden kann
- mglst. Vermischung Einsatzkräfte aus unterschiedlichen OT-Feuerwehren vermeiden
- besondere Schutzausrüstung in Einrichtungen, in denen Corona-Infizierte bekannt sind
- beim BMA-Alarm: Einheitsführer, ggf. 2. Person mit MNS und Einweghandschuhe
- Hygieneregeln auch nach dem Einsatz beachten (Hände waschen, Maschinist desinfiziert Kontaktflächen, inksb. Lenkrad, Schalthebel, ggf. Funkgeräte etc., kein Duschen)
- bei Verpflegung allgem. Hygieneregeln beachten (u.a. einzel verpacktes Essen, keine Selbstbedienung)
- Nachbesprechung im Abstand
- Einsätze / Übungen zeitnah in Florix dokumentieren
- besondere Anweisungen zum Umgang mit Atemschutz (insbes.: Einheitsführer trägt FFP2-Maske und schließt an) gelten weiter
- bei Übungen gilt zusätzlich: Teilnahme nur in einer Feuerwehr, wer in mehreren tätig ist.
- Übungsorte möglichst auf dem Gelände, um Fahrten mit besetzten Fahrten zu vermeiden (Ausnahme: Fahrzeugeinweisungen, Drehleiterstellproben etc.)
Feuerwehrhäuser
- Räume weiterhin auf Abstände (Sitzplätze etc.) anzupassen
- Versammlungen/Veranstaltungen (JHV, Jubiläen, Feiern etc.) weiterhin nicht möglich
- Treffen anderer Gruppierungen (z.B. Alters- und Ehrenabteilung) weiterhin nicht möglich
- Desinfektionsspender im Eingangsbereich jedes Feuerwehrhauses - bei Betreten von jederman zu benutzen
- grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines MNS (Mund-Nasen-Schutzes) beim Aufenthalt im Feuerwehrhaus, sofern der Mindestabstand zu anderen Personen unterschritten wird.
Jugendfeuerwehr / Kinderfeuerwehr
- Treffen (in Präsenz) sind für die Jugendfeuerwehr und die Kinderfeuerwehr ab 7. Juni 2021 wieder erlaubt!
- es besteht weiterhin ein Betretungsverbot für Erziehungsberechtigte/Eltern (Feuerwehrleute, die das Feuerwehrhaus sonst auch betreten dürfen natürlich ausgenommen)
- Desinfizieren der Hände beim Betreten
- bei Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,5 m ist MNS zu tragen
- keine Durchmischung von Kleidung, persönlichen Gegenständen oder persönlicher Ausrüstung
- mglst. schon zuhause umziehen oder mit Abstand von 1,5 m im Feuerwehrhaus, ansonsten nur mit MNS
- Fahrzeugbesetzung maximal 1:5 (inkl. Betreuer/Fahrer)
- Übungen mglst. auf Gelände (Fahrten in besetzten Fahrzeugen mglst. vermeiden)
- Übung max. in Staffelstärke (1 Betreuer), max. 3 Staffeln gleichzeitig auf Gelände, Durchmischung früh. in 14-täg. Rhythmus
- keine Teilnahme bei entsprechenden Krankheitssymptomen oder nach Kontakt mit Personen, die Symptome haben oder infiziert sind etc.
- keine zeitgleiche Übung oder Treffen mit der Einsatzabteilung
- Für Fahrzeuge, Hygiene nach der Übung, Aufenthalt im Feuerwehrhaus, Florix-Eintrag etc. gelten die o.g. Vorschriften analog
Details und Erläuterungen sind bitte in den Dienstanweisungen nachzulesen. Bei Fragen bitte die jeweilgen Wehrführer oder Stadtbrandinspektoren-Team kontaktieren.