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Stadt BSS Dientsanweisung FF COVID 19 2021 002Die Corona-Regeln bei der Feuerwehr haben in den letzten Monaten der Pandemie gewährleistet, dass die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster einsatzbereit blieb und damit auch der Brandschutz in jedem Ort jederzeit sichergestellt wurde.

Dienstanweisung vom 15.07.2021

Das war und ist aber auch eine schwere Zeit für die Feuerwehr:

Die Kinder- und Jugendfeuerwehr musste über viele Monate stillgelegt oder nur online abgehalten werden. Andere Gruppen der Feuerwehr, wie die Alters- und Ehrenabteilung oder der Vorstand des Feuerwehrvereins durfen sich nicht im Feuerwehrhaus treffen, es konnten keine Treffen zur Kameradschaftspflege stattfinden. Das klingt trivial, ist es aber nicht: Wo Menschen in Notfallsituation eng zusammenarbeiten und sich aufeinander verlassen müssen, ist Aufbau und Erhalt der Gemeinschaft eine nicht zu unterschätzende Aufgabe zum Gewährleisten der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr.

Daher konnten mit der Entspannung der Pandemielage mit 7-Tage-Inzidenzen unter 10 jetzt auch moderate Erleicherungen in die überarbeitete Dienstanweisung aufgenommen werden. Bestehen bleibt die Vorsicht und Umsicht, da die Pandiemie noch nicht überstanden ist (s. Delta-Variante).

Corona-Dienstanweisung (gültig ab 15.07.2021) hier online und / oder über euren Wehrführer per Email.

Zusammengefasst die wichtigsten Regeln ab 15. Juli 2021:

 

Feuerwehrhaus (öffentliches Gebäude)

- keine generelle Maskenpflicht mehr im Gebäude
- Mund-Nasen-Schutz weiterhin nötig, wenn Abstand unter 1,5 m!
- Veranstaltungen/Versammlungen der Einsatzabteilung oder des Feuerwehrvereins sind wieder möglich (unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen)
- Veranstaltungen/Versammlungen anderer Gremien (z.B. Ortsbeirat, Jagdgenossen o.ä.) sind unter diesen Umständen ebenfalls wieder möglich
- Treffen anderer Gruppen der Feuerwehr (z.B. Alters- und Ehrenabteilung) sind weiterhin noch nicht wieder im Feuerwehrhaus möglich, ebenso private Feiern o.ä.
- Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr läuft - wie bekannt - weiter

 

Einsatz- und Übungsdienst

- keine generelle Maskenpflicht mehr im Außenbereich, wenn der Abstand von mind. 1,5 m eingehalten werden kann
- Maskenpflicht weiterhin bei Erkundung, Kontakt mit Dritten, Atemschutz-Anschließen ...
- Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen
- Fahrzeugbesetzung maximal 1:5 (auch Löschgruppenfahrzeuge), wasserführende Fahrzeuge zum Wassertransport mit 1:1, GW, RW, DLK mit 1:1
- Übungen auch außerhalb vom Feuerwehrgelände möglich

Weiteres ist im Detail in der Dienstanweisung nachzulesen.

Den Entwurf hatte Ordnungsamtsleiter Christian Buhl am Dienstagabend, 13. Juli 2021 bereits in der Wehrführer-Sitzung vorgestellt und erläutert.