Stadt Bad Soden Salmuenster Link 2022 001

AED Standorte 2022 001

FF BSS Buerger Infos 2022 001

 

Sperrungen

(keine Gewähr auf Aktualität & Vollständigkeit) 

Feuerwehr Veranstaltungen 2023 002

FF Salmuenster Fruehlingsfest 2024 002

JF Salmuenster Gaudiolympiade 2024 001

Logo 50 Jahre BSS 001

Aktiv werden Header 2022 002

Aktiv werden Kinderfeuerwehr 2022 002Aktiv werden Jugendfeuerwehr 2022 001Aktiv werden Einsatzabteilung 2022 001

Feuerwehr fördern 2022 001

FF BSS Letzte Einsaetze 2021 002

einsatzfrei seit mind.: 2 Tagen

TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:31 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
Weiter lesen
TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
Weiter lesen
TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
Salmünster (Bahnhofstraße)
Weiter lesen
BE - Brandeinsatz
06.04.2024 um 14:50 Uhr
Bad Soden (Hohmühlenweg)
Weiter lesen
VH - Voraushelfer-Einsatz
03.04.2024 um 20:02 Uhr
Bad Soden (Parkstraße)
Weiter lesen

Warn-Apps jetzt installieren!   |  INFOS:

Logo_KatWarnLogo hessenWARN 2020 001

NINA 2022 01 15 001

Logo DWD 2020 002

Besucher

Heute 82

Gestern 263

Monat 5437

Insgesamt 1235587

Kubik-Rubik Joomla! Extensions

Herzlich willkommen 2022 001

 

 Rueckenschild Feuerwehr Ahl 2021 003Rueckenschild Feuerwehr Alsberg 2021 003Rueckenschild Feuerwehr Bad Soden 2021 003Rueckenschild Feuerwehr Huttengrund 2021 003

 Rueckenschild Feuerwehr Katholisch Willenroth 2021 003Rueckenschild Feuerwehr Kerbersdorf 2021 003Rueckenschild Feuerwehr Mernes 2021 003Rueckenschild Feuerwehr Salmuenster 2021 003

 

 www.feuerwehr-bss.de      N O T R U F   1 1 2 

 

Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Aufgrund der sich verschärfenden Situation in der Corona-Pandemie hat die Hessische Landesregierung am 19. November 2021 nochmals zu Impfungen und Auffrischungen aufgerufen und auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes folgenden Regelungen getroffen, die ab Donnerstag, 25. November 2021 gelten:

Das gilt jetzt in Hessen: Landesregierung verschärft Corona-Maßnahmen (kinzig.news)

Hessische Landesregierung informiert zu neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts | hessen.de

- 3G-Regel am Arbeitsplatz (Zutritt zur Arbeitsstelle nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete

- 3G-Regel in allen öffentlichen Verkehrsmitteln

- 3G-Regel bei Zutritt zu medizinischen Einrichtungen (außer Patienten/innen / Bewohner/innen), Schnelltest max. 24 h alt (PCR-Rest max. 48 h)

- für private Treffen: Testempfehlung auch für Geimpfte und Genesene

- Verschärfung der Maskenpflicht: Sitzplätze in Schulen, Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern, bei entsprechenden Arbeitsplatzsituationen etc. (außer Gastronomie am Sitzplatz)

- FFP2-Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen

- positiv Getestete Geimpfte oder Genesene ohne Symptome können sich nach 5 Tagen Isolation mit (negativem) PCR-Test freitesten lassen

- 3G-Regel an Hochschulen, Akademien und außerschulischen Bildungseinrichtungen

- bei Veranstaltungen (über 25 Personen) und Kulturbetrieb:

   - in geschlossenen Räumen künftig 2G (bisher 3G+PCR) nur mit Abstand und Maske

   - bei Großveranstaltungen in Innenräumen Genehmigungsvorbehalt ab 1.000 TN (bisher 5.000)

   - bei Volksfesten und andern Veranstaltungen mit hoher Fluktuation künftig Stichprobenüberprüfungen

- 2G-Regel in Innenräume (mit Maske und Abstand) von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dientsleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung wie z.B. Frisöre)

- 2G-Regel in Übernachtungsbetrieben (beruflich bedingt: 3G mit tgl. Tests), inkl. Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder etc.)

- 2G plus tagesaktuellem Test in Innenräumen von Diskotheken und Prostitutionsstätten

- 2G+ Optionsmodell (bspw. für die Gastronomie) in geschlossenen Räumen ohne Maske und Abstand: Eintritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit tagesaktuellem Schnelltest (dann kann auf Abstand und Maske verzichtet werden)

Gültig spätetsens ab 25. November 2021 (nach Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes)