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Nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) vom 25. November 2021 und in Verbindung mit den Beschlüssen des hessischen Corona-Kabinetts in dieser Woche, berieten sich die Stadt-/und Gemeindebrandinspektoren am Dienstagabend, 30. November 2021 mit der Kreisbrandinspektion über die aktuelle Pandemielage. Inhaltlich wird auf die Ausführungen im Erlass verwiesen.

Für die Durchführung des Feuerwehrdienstes auf Standortebene gilt entsprechend:

Für die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen auf Standordebene wird Folgendes empfohlen. Dieser Empfehlung folgt die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Soden-Salmünster, d.h. sie ist verpflichtend und gilt als Dienstanweisung:

- Impfnachweis (n. § 3 I Nr. 1 CoSchuV) oder

- Genesenennachweis (n. § 3 I Nr. 2 CoSchuV) oder

- Testnachweis - negativer Antigen-Selbsttest zu Beginn der jeweiligen dienstlichen Veranstaltung

Das entspricht also einer 3G-Regelung!

Einsatzdienst

Ungeimpfte, die an Einsätzen teilnehmen, haben die Pflicht, eigenverantwortlich sicherzustellen, dass sie durchgängig (negativ) getestet sind.

D.h. heißt, dass sie jeden zweiten Tag (alle 48 Stunden) einen negativen Antigen-Selbsttest zu erbringen haben.

Ohne negativen Test keine Einsatzteilnahme! 

- Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht und DGUV-Merkblatt FBFHB-016 zu beachten (Handlungshilfe zur Umsetzung der Corona-Virus-Arbeitsschutzstandards für Freiwillige Feuerwehren ...")

Bitte achtet auch wieder vermehrt darauf, eine Durchmischung (d.h. Übungsteilnahme etc. erstmal nur wieder in einer Feuerwehr) zu vermeiden!

Jugendfeuerwehr

Für Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen der Jugendfeuerwehr werden wir nach Rücksprache mit dem Stadtjugendfeuerwehrwart wir der Empfehlung des HMdIS entsprechend ebenso verfahren:

- Impfnachweis (n. § 3 I Nr. 1 CoSchuV) oder

- Genesenennachweis (n. § 3 I Nr. 2 CoSchuV) oder

- Testnachweis - negativer Antigen-Selbsttest zu Beginn der jeweiligen dienstlichen Veranstaltung

Das entspricht also einer 3G-Regelung!


Als Testnachweis nutzen wir das Schüler-Testheft, der dieses hat. Diese Reglung gilt AUCH auf die anwesenden Betreuer/innen / Unterstützer/innen.

Für die Kinderfeuerwehr ist im Erlass nichts geregelt, hier empfehlen wir eine analoge Verfahrensweise. 

 

Für außerdienstliche Veranstaltungen gelten die weiteren Regelungen nach CoSchuV (ohne die Abweichung nach § 16 II CoSchuV).