Drucken
Zugriffe: 1699

logo hessenDas Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat am 22. Dezember 2021 einen neuen Erlass mit Regelungen für den Brand- und Katastrophenschutz herausgegeben. Darin wird auf die aktuelle Corona-Lage mit der Omikron-Variante eingegangen und Einschränkungen in der Ausbildung etc. der Feuerwehren bestimmt. U.a. ist die Ausbildung (Lehrgänge, Seminare) in der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel und Marburg ausgesetzt, aber auch für die Ausbildung auf Kreis- und Standortebene gibt es Einschränkungen.

Die Regelungen gelten unmittelbar ab 23. Dezember 2021 verbindlich auch für die Feuerwehr der Stadt Bad Soden-Salmünster:
Nur noch Einsatzdienst!
(mehr s. unten),

Alle Maßnahmen gelten zunächst bis 31.01.2022, können aber ggf. verlängert werden.

Erlass HMdIS vom 22.12.2021

Erlass HMdIS vom 23.12.2021 - Atemschutz

Main-Kinzig-Kreis: Feuerwehrhäuser geschlossen - Ausnahme nur Einsatzfall | Kinzigtal (fuldaerzeitung.de)

1. Ausbildung HLFS Kassel und Marburg-Cappel

--> ab sofort finden keine neuen Lehrgänge und Seminare mehr an der HLFS statt (außer Online-Lehrgänge/-Seminare ohne Präsenzzeiten)

 

2. Ausbildung auf Kreisebene

--> ab sofort sollen keine Ausbildungsveranstaltungen mehr stattfinden.
Laufende Lehrgänge und Seminare sind bis 23.12.2021 abzuschließen.
Online-Lehrgänge und -Seminare sind weiter möglich.

 

3. Feuerwehrdienst auf Standortebene

Diesen Empfehlungen / Pflichtvorschriften des HMdIS folgen wir - nach Rücksprache mit Kreisbrandinspektion und Stadt in Bad Soden-Salmünster folgen.
Die Regelungen gelten unmittelbar ab 23. Dezember 2021 verbindlich für die Feuerwehr der Stadt Bad Soden-Salmünster:

A.   keine Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen sowie sonstige Präsenzveranstaltungen mehr;
      das gilt ebenso für die Jugendfeuerwehr und sonstige außerdienstliche Veranstaltungen.

B.  Teilnahme an Einsätzen nur noch für Geimpfte oder Genesene. Ungeimpfte haben die tagesaktuelle Pflicht zum Nachweis eines negatigen Antigen-Schnelltests
     (Ausnahmen und Einzelheiten siehe Erlass). Kosten für die Antigen-Schnelltests tragen die Kommunen. (entspricht einer 3G-Regelung)

(
Weitergehende Maßnahme sind lagebedingt möglich und obliegen der jeweiligen Kommune, z.B. "Befreiung Ungeimpfter vom Einsatzdienst" --> 2G-Regelung) 

C.  FFP2-Pflicht im Innenbereich und außen bei Unterschreiten des Abstands.
     FFP2-Masken für die Ortsteil-Feuerwehren werden von der Stadtverwaltung bestellt. 

 

4. Wahlhandlungen nach § 12 HBKG

s. Erlass

 

5. Atemschutz- und Tauchausbildung (FwDV 7, FwDV 8)

wird in gesondertem Erlass geregelt

 

6. Betrieb Zentrale Leitstelle

Dienstplananpassungen und Ausfallvorsorge

 

7. Zugang Landestechnik in en Zentralen Leitstellen

s. Erlass

 

8. Katastrophenschutz

Regelungen gelten analog.

Alle Einsatzmittel der taktischen Einheiten des Katastrophenschutzes sind sind den Unterkünften einsatzbereit und abmarschbereit zu halten (keine planmäßigen Werkstattaufenthalte, Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen mit KatS-Fahrzeugen). Das betrifft in Bad Soden-Salmünster das LF 10/6 (Florian Bad Soden-Salmünster 8 - 43 - 1).

 

Weiteres: siehe HMdIS-Erlass vom 22.12.2021