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Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021 gelten spätestens ab 28. Dezember 2021 in den Ländern neue Corona-Regeln und Maßnahmen, um die kommende 5. Welle (Omikron) abzumildern. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier erklärte für Hessen einen Beginn ab 28. Dezember 2021:

2021-12-21-mpk-beschluss-data.pdf (bundesregierung.de)

1. Appell zur Erst- und Zweitimpfung und zur Auffrischungsimpfung (Boostern): "Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verbinden mit diesem Angebot sowohl die Hoffnung als auch die Erwartung, dass sich baldmöglichst weitere Personen impfen lassen und damit einen solidarischen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten."

2. Impfkampagne auch über Weihnachten und "zwischen den Jahren", Ziel: weitere 30 Mio. Impfungen (Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen) bis Ende Januar 2022

3. Ausbau Impfangebot für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren

4. Bundestag und Bundesregierung wird aufgefordert, die am 2. Dezember 2021 für Februar 2022 beschlossene allgemeine Impfpflicht voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.

5. Betreiber "kritischer Infrastrukturen" werden aufgefordert, ihre Pandiemiepläne zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Der neu eingerichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.  

6. Kontaktbeschränkungen nicht nur für Ungeimpfte:

- weiterhin 2G für Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs)

- ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2Gplus)

- Private Zusammenkünfte (drinnen oder draußen) mit Ungeimpfen: Nur mit Angehörige des eigenen Haushalts und max. 2 Personen eines weiteren Haushaltes. (Kinder bis 14 J. nicht mitgezählt).

- weiterhin 3G für Arbeitsstätten, öffentlicher Personennahverkehr und im Nah- und Fernverkehr (d.h. Ungeimpfte nur mit tagesaktuellem Test!). 

7. Weitere Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember 2021:

private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen (2G) mit maximal 10 Personen (Kinder bis 14 J. nicht mitgezählt). Bei Teilnahme eines Ungeimpften gilt weiterhin: Nur eigener Haushalt und max. 2 Personen aus einem anderen Haushalt!

8. Appell, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen:

- Kontakte bei Familienfeiern eigenverantwortlich begrenzen

- Regeln zum Abstandhalten einhalten

- weitere Hygienemaßnahmen wie Maskentragen, regelmäßiges Lüften etc. beachten

- Corona-Warn-App benutzen, Selbst- oder Schnelltests durchführen

9. Vorsorgliche Testung (auch Geimpfte) bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes empfohlen 

10. An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr und Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen (von den Kommunen zu definieren)

11. Clubs und Diskotheken in Innenbereichen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.

12. Überregionale Großveranstaltungen ohne Zuschauer

13. Finanzielle Unterstützung weiterhin.

14. Handelt sich um Mindeststandards!

15. nächste MPK am 7. Januar 2022

 

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