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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 20:14 Uhr
Salmünster (Fuldaer Straße)
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TH - Technische Hilfeleistung
15.04.2024 um 19:55 Uhr
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03.04.2024 um 20:02 Uhr
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Feuerwehr Neuigkeiten 2020 002

Erlass HMdIS Corona 2022 001Der Hessische Minister des Innerne und für Sport hat am Dienstag, 22. Februar 2022 einen neuen Erlass für die Feuerwehren herausgegeben. Zunächst steht darin ernüchternd, dass die im Erlass vom 22. Dezember 2021 beschriebenen und am 18. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 verlängerten Einschränkungen weiter gelten, jedoch nur bis zum 3. März 2022. Danach gibt es Lockerungen der Maßnahmen, die unten beschrieben sind, und für die Zeit ab 20. März 2022 wird ein erneuter Erlass angekündigt, der trotz Vorsicht und analog der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung bereits eine weitgehende Rückkehr zur Normalität in Aussicht stellt.

Zusammengefasst: Ab 4.3.2022 öffnet die HLFS unter 3G wieder den Ausbildungsbetrieb, Kreisausbildung ist dann auch wieder möglich und die Empfehlung für die Standortebene ist es ebenfalls, dass der Feuerwehrdienst in Präsenz wieder möglich wird. :-)

 

Erlass HMdIS vom 22.02.2022

 

Zur Übersicht:

HMdIS-Erlass vom 22.12.2021/18.01.2021 bis zum 3. März 2022 verlängert.

D.h. die Einschränkungen werden über den 28.02.2022 hinaus bis zum 03.03.2022 weiter verlängert. Für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster gilt in dieser Zeit weiter untereingeschränkt wie beschlossen und verkündet, dass der Dienstbetrieb bei uns bereits ab dem morgigen 23. Februar 2022 in Präsenz ermöglicht wird. Siehe dazu den Artikel auf der Homepage vom 14. Februar 2022.

Das gilt - bei aller Vorsicht - für alle Abteilungen der Feuerwehr Bad Soden-Salmünster und unter der Maßgabe der Dienstanweisung vom 15.07.2021 zunächst mit folgenden Zusätzen:

- Theorie-Unterricht im Online-Format

- Präsenzveranstaltungen ausschließlich im Freien

- 14 Tage Abstand zwischen Präsenzveranstaltungen der Einsatzabteilung! (also Kinder-, Jugendfeuerwehr, Feuerwehr-Schul-AG etc. können z.B. wöchentlich)

- grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht im Feuerwehrhaus, in den Fahrzeugen und im Außenbereich dann, wenn die 1,5 m Abstand unterschritten wird.

  

Maßnahmen und Regelungen gelten vom 4. bis 19. März 2022:

1. Ausbildung an der HLFS Kassel und Marburg-Cappel

Der Lehrgangsbetrieb an der HLFS wird ab 4. März 2022 auch für die Freiwilligen Feuerwehr wieder in Präsenz aufgenommen! Die Teilnahme ist unter 3G-Regeln möglich, zusätzlich ist zu Beginn und dann im 48-Stunden-Rhythmus der Nachweis eines negativen Antigen-Selbsttests zu erbringen, es ist FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich und im Außenbereich bei Unterschriten des Abstands. Außerdem gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und das schuleigene Hygienekonzept.

 

2. Ausbildung auf Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte

Auch hier darf der Ausbildungsbetrieb auf Kreisebene unter 3G- und analogen Regeln zur HLFS wieder aufgenommen werden!

 

3. Feuerwehrdienst auf Standortebene

Das HMdIS empfiehlt auch hier die 3G-Regel. Mehr dazu im Erlass. Weiteres, sobald wir mehr Erkenntnisse haben und (hoffentlich schnell) weitere Lockerungen angehen können.

"Um auch bei pandemiebedingten Ausfällen die erforderliche Personalstärke sicherzustellen, sind entsprechende organisatorische Maßnahmen zu veranlassen." - Für die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster beurteilen wir die o.g. Regelungen inkl. des 14-Tage-Rhythmus für die Einsatzabteilung für ausreichend. Auch um eine Überregulierung zu vermeiden, werden alle aufgefordert, sich mit Sinn und Verstand an Regelungen zu halten und sie entsprechend sinnvoll und verantwortungsvoll anzuwenden.

Ziff. 4 bis 8 betreffen Wahlhandlungen in den Freiwilligen Feuerwehren (§ 12 HBKG) (@FF Salmünster u.a.: notwendige Wahlhandlungen können unter den Rahmenbedingungen von Ziff. 3 ab 4.3.2022 wieder stattfinden), Atemschutz- und Tauchausbildung, Betrieb der Zentralen Leitstelle, Zugang zur Landestechnik in den ZLSt und den Katastrophenschutz und ist im Erlass (s.o. Link) nachzulesen.

 

Für die Zeit ab 20. März 2022 wird ein neuer Erlass angekündigt und in Aussicht gestellt, dass "voraussichtlich weitergehende Maßnahmen ebenfalls aufgehoben werden."