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Corona Erlass 2023 001Mit Erlass vom 11. April 2023 hat der Hessische Minister des Innern und für Sport (HMdIS) nach den kürzlichen allgemeinen Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen (7. April 2023) auch die Coronaschutzmaßnahmen für die Feuerwehr für beendet erklärt. Das betrifft die direkten Anordnungen als auch die Empfehlungen für die Standortebene. 

Entwarnung heißt nicht, unvorsichtigt und leichtsinnig zu werden: Es gilt natürlich weiterhin, sich und andere u.a. vor Atemwegsinfektionen zu schützen. Daher werden die Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. März 2023 weitergegeben.

Manches, was wir in den vergangenen drei Jahren gelernt haben und "nicht wehtut", müssen wir ja nicht wieder verlernen, wie Hygiene & Hände waschen, Lüften, in die Ellenbeuge niesen und sich bei einer grasierenden Krankheitswelle nicht zu sehr auf die Pelle zu rücken ... und bei besonderen Einsatzsituationen (wie Reanimationen) gilt ohnehin, sich entsprechend der aktuellen Vorgaben zu schützen.