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2026 02 05 HMdI Altersgrenze erweitert 2026 001Der Hessische Landtag hat am Donnerstag, 5. Februar 2026 eine Anhebung des Dienstalters von aktiven Feuerwehrkameradinnnen und -kameraden (Einsatzabteilung) beschlossen. 

Wichtige Fakten zur Altersanhebung im neuen Gesetz:

  • Anhebung: Erhöhung des Höchstalters in der Einsatzabteilung von 65 auf 67 Jahre.
  • Freiwilligkeit: Der Dienst über 65 hinaus ist freiwillig.
  • Ausnahmen: Für körperlich besonders anspruchsvolle Tätigkeiten, wie den Atemschutzeinsatz, gilt diese Regelung nicht.
  • Ziel: Entlastung der Feuerwehren und Nutzen der Kompetenz älterer Ehrenamtlicher.
  • Status: Die Änderung ist Teil des Kommunalen Flexibilisierungsgesetzes ("KommFlex"), das Anfang 2026 beschlossen werden sollte. 

Zusätzlich zu den 67 Jahren im aktiven Dienst bestehen weiterhin Möglichkeiten, sich in auch in den Ehren- und Altersabteilungen aktiv zu engagieren, bspw. in der Brandschutzerziehung.

Mit dem Gesetz mache Hessen ernst beim Bürokratieabbau und sende zugleich ein starkes Signal an die Kommunen und die Einsatzkräfte im Land. Besonders für die Freiwilligen Feuerwehren bedeute die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre nicht nur eine Anerkennung ihrer jahrzehntelangen Erfahrung, sondern auch ein klares Zeichen: Wer fit ist und helfen will, soll dies künftig länger tun dürfen, so äußerte sich der hessische Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck abschließend.

Land schafft mehr Freiheit für Kommunen | innen.hessen.de

 

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Antrag soll Feuerwehren stärken und Kommunen entlasten | innen.hessen.de