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2026 02 05 FF BSS Verpflichtungserklaerung Sprechfunk 2026 002Feuerwehr-Einsatzkräfte kommen in Situationen, in denen Menschen in Not sind, bekommen Umstände mit und Informationen, die einen besonders vertraulichen Umgang und eine Verschwiegenheit erfordern. Spästestens vor dem Sprechfunklehrgang ist eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung erforderlich. Ein Einweisungstermin fand am Donnerstag, 5. Februar 2026, im Feuerwehrhaus Salmünster statt.

Ordnungsamtsleiter Christian Buhl führte diese durch und konnte die Einsatzkräfte Benjamin Matz (FF Ahl), Joshua Küchler (FF Huttengrund), Clara Schuch (FF Huttengrund) und Felix Wolf (FF Salmünster) aufklären, informieren und formell verpflichten.

Formal wird die Verpflichtungserklärung erst bei der Anmeldung zum Sprechfunklehrgang, also für das Erlangen der Sprechfunkberechtigung im BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), zwingend benötigt. Da die Feuerwehr-Einsatzkraft aber spätestens mit der Teilnahme an Einsätzen (nach dem Grundausbildungslehrgang TM 1) bereits in die Lage kommt oder kommen kann, Informationen und Daten aus Einsätzen mitzubekommen, ist diese Aufklärung und Verpflichtung bereits frühzeitig, d.h. gerne schon ab Eintritt in die Einsatzabteilung möglich und sinnvoll.

Die Feuerwehr Bad Soden-Salmünster strebt daher an, dass die Verpflichtungserklärungen bereits frühzeitig erstellt werden, nicht erst nach dem TM1-Lehrgang und nicht erst in aller Hektik bei Anmeldung zum Sprechfunklehrgang. Die Verpflichtungserklärungen müssen nur einmal erstellt werden und verfristen nicht, wie das bspw. bei anderen Tauglichkeiten (ehem. G 26.3 z.B.).

Ordnungsamtsleiter Christian Buhl bietet dazu mehrmals im Jahr ein Sammeltermin zur Aufklärung an, der über die Wehrführungen kommuniziert wird und an denen möglichst alle neuen Einsatzkräfte teilnehmen sollten. Damit werden spontan-hektische Einzelschulungen zum Anmeldeschluss Sprechfunk künftig vermieden.  

 

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